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Schweizer Bundesgericht weist Semenyas Antrag ab

Nachdem das Schweizer Bundesgericht auf Anklage von Caster Semenya und dem südafrikanischen Leichtathletik-Verband Ende Mai diesen Jahres für Aufsehen gesorgt hat, indem die Richter die neue Regel der Höchstgrenze für Testosteron-Werte als Teilnahmebedingung für Frauen-Wettkämpfe zwischen 400 Meter und eine…

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Caster Semenya feiert in Rio ihren Olympiasieg mit der südafrikanischen Nationalflagge. © Getty Images
Nachdem das Schweizer Bundesgericht auf Anklage von Caster Semenya und dem südafrikanischen Leichtathletik-Verband Ende Mai diesen Jahres für Aufsehen gesorgt hat, indem die Richter die neue Regel der Höchstgrenze für Testosteron-Werte als Teilnahmebedingung für Frauen-Wettkämpfe zwischen 400 Meter und eine Meile außer Kraft gesetzt haben, hat nun das Pendel gegen die Südafrikanerin ausgeschlagen. Das Schweizer Bundesgericht, das vor zwei Monaten ein Urteil angekündigt hatte, setzte die Regelung der IAAF via Gerichtsentscheid ab sofort wieder in Kraft. Die Regelung der IAAF war durch das Oberste Internationale Sportgericht (CAS) legitimiert worden. Das bedeutet, dass Semenya ab sofort nicht in 800m-Läufen starten darf und auch die WM-Titelverteidigung in Doha verpasst. Denn die IAAF verlangt eine Anpassungsphase in Form einer sechsmonatigen, medikamentösen Therapie, die sich zeitlich nun nicht mehr ausging.
 

Frust bei Semenya

Für die Südafrikanerin bedeutet der Urteilsspruch in Lausanne eine schwere Niederlage. Denn damit hat der Urteilsspruch des CAS, der Schweizer Recht einhalten muss, deutlich an Gewicht gewonnen. Einen endgültigen Urteilsspruch wird es allerdings erst im ersten Halbjahr 2020 geben. Bisher hat das Gericht nur den Antrag Semenyas auf Einstellung der IAAF-Regel nach der kurzen Übergangsphase abgewiesen, in der die IAAF sich erklärte. Die kurze Mitteilung des Schweizer Bundesgerichts war aber aus Sicht der Südafrikanerin wenig Hoffnung gebend.
Semenya zeigte sich in einer ersten Reaktion enttäuscht, ihren „hart verdienten“ Titel von London nicht verteidigen zu dürfen und betonte, weiterhin für die Menschenrechte kämpfen zu wollen. Auch ihre Anwältin Dorothee Schramm bekräftigte, weiter für die Anliegen ihrer Klientin kämpfen zu wollen: „Ein Rennen ist erst auf der Ziellinie entschieden.“ Semenyas Team bliebe als nächster rechtlicher Schritt noch der Gang vor den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte in Straßburg. Nach dem Urteilsspruch des Schweizer Bundesgerichts scheint aber eine zukünftige Teilnahme auf ihren bisherigen Paradestrecken, angefangen beim 800m-Lauf, den sie seit vier Jahren nach Belieben dominiert, laut der Einschätzung mehrerer internationaler Medienberichte unwahrscheinlich. Wahrscheinlicher ist ein Wechsel auf die Langstrecken oder gar ein Ende der sportlichen Laufbahn. In einem kryptischen Statement via sozialer Netzwerke, das erste Kapitel ihres Lebens sei abgeschlossen und sie freue sich auf das zweite, deutet auf eine der beiden Varianten hin.
 

„Biologie muss Geschlechter-Identität übertrumpfen“

Dagegen freute man sich beim Leichtathletik-Weltverband (IAAF), der mit der vielzitierten, neuen Regelauslegung alles auf eine Karte gesetzt hatte, über die Neuigkeiten aus der Schweiz. „Die Entscheidung sorgt für die notwendige Klarheit und Chancengleichheit, die alle Athletinnen brauchen, die sich auf die WM in Doha vorbereiten. Die IAAF hält weiterhin an der Position fest, dass es einige Bereiche im Leben gibt, zu denen auch der Sport gehört, in denen die Biologie die Geschlechter-Identität übertrumpfen muss, und dass die Regel für DSD-Athletinnen ein notwendiges, angemessenes und verhältnismäßiges Mittel zum Schutz eines fairen und sinnvollen Wettbewerbs in der weiblichen Leistungsklasse ist“, heißt es im offiziellen Statement der IAAF.
Jürgen Kessing, Präsident des Deutschen Leichtathletik-Verbandes (DLV), veröffentlichte vor den deutschen Meisterschaften ein ausgewogenes Statement, in dem es unter anderem heißt: „Die Einführung von Testosteron-Grenzwerten in der Frauen-Leichtathletik steht für uns nicht für die Diskriminierung einzelner Athletinnen, sondern für die Wahrung der Chancengleichheit im Frauensport insgesamt.“
 

Den Boden unter den Füßen verloren

In letzter Zeit fiel Caster Semenya mit einigen sonderbaren Aussagen auf, während sie den Konfrontationskurs mit der IAAF auf rechtliche Ebene verlegte. Dies lauge sie mental und physisch aus, sagte sie, während sie beim Diamond-League-Meeting in Stanford ein kurzes Intermezzo auf den 800m gab und die Konkurrenz wie eh und je in Grund und Boden lief. Den sprichwörtlichen Vogel schoss sie jedoch in einem Interview mit der BBC in den Tagen nach Stanford ab, als sie sagte: „Ich kann nicht sagen, ich wäre ein Opfer. Ich denke, ich statuiere ein Exempel. Ich denke, ich bin aus einem bestimmten Grund auf dieser Welt. Ich bin ein lebendes Zeugnis. (…) Wenn ich mein Leben vergleichen darf, würde ich es mit dem Leben von Jesus vergleichen. Ich wurde schlecht behandelt, beleidigt, gekreuzigt. Aber am Ende des Tages bin ich immer noch da. Was ich am besten kann, ist kämpfen. Kämpfen für alle, die nicht für ihre Rechte kämpfen können.“ (vgl. Let’s Run.com).

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