IAAF legt Einspruch gegen Urteil des Schweizer Bundesgerichts ein

Der Leichtathletik-Weltverband (IAAF) hat gegen das Urteil des Schweizer Bundesgerichts, die neue Regelung für DSD-Athletinnen auszusetzen, Einspruch eingelegt und fristgerecht eine schriftliche Erklärung abgegeben. Mit der Forderung, zur IAAF-Regelung zurückzukehren und den Antrag von Semenya abzuweisen verteidigt die IAAF ihre neue Regel zum Startrecht von Frauen mit biologisch überhöhtem Testosteron-Wert bei Frauen-Wettkämpfen zwischen 400m und einer Meile. Semenya bezeichnete der Weltverband kürzlich als „biologisch männlichen Athleten mit weiblichen Geschlechtsidentitäten“.
Das IAAF-Regelwerk wurde von den Obersten Internationalen Sportrichtern des CAS in Lausanne abgesegnet, die Südafrikanerin hat vor dem Schweizer Bundesgericht dagegen geklagt. Bis die Schweizer Richter nun ein endgültiges Urteil fällen, muss die IAAF das Startrecht der Südafrikanerin auf den Mittelstrecken akzeptieren. In Stanford wird Semenya am nächsten Wochenende über 800 Meter an den Start gehen.

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