EuGH: Deutsche Meister nur mit deutscher Staatsbürgerschaft

Der Europäische Gerichtshof in Luxemburg hat am gestrigen Donnerstag mit einem Urteil die Haltung des Deutschen Leichtathletik-Verbandes (DLV) gegen eine Klage eines italienischen Staatsbürgers bestätigt. Demnach dürfen deutsche Meistertitel in der Leichtathletik lediglich an jene Athletinnen und Athleten vergeben werden, die eine deutsche Staatsbürgerschaft besitzen. In Österreich ist dies übrigens anders, wie die Marathon-Staatsmeistertitel von Edwin Kemboi 2014 (vor der Einbürgerung) und Thomas Roach 2019 belegen. Beide starteten aber für einen österreichischen Verein und wiesen ihren Hauptwohnsitz in Österreich auf.

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