EGH: „Whereabouts“ entspricht den Menschenrechten

Der Europäische Gerichtshof in Straßbourg hat ein bedeutendes Urteil im Kampf gegen Doping gesprochen. Die Richter halten das so genannte „Whereabouts“-System für rechtens. Seit 2004 müssen Profisportler den Anti-Doping-Behörden ihren Aufenthaltsort im Voraus melden und täglich mindestens eine Stunde lang für eventuelle Kontrollen zur Verfügung stehen. Der EGH sehe zwar einen Eingriff in die Privatsphäre der Sportler und deren Familien, allerdings keinen, der die Menschenrechte missachtet. Außerdem würde eine Abschaffung dieses Systems den Kampf gegen Gerechtigkeit im Sport weit zurückwerfen, mit maßgeblichen gesundheitlichen Risiken von Sportlern als Folge.
„Das ist ein guter Tag für einen Doping-freien Sport“, erklärt WADA-Generaldirektor Olivier Niggli. Seit Jahren laufen diverse Sportler und Verbände gegen die Regelung Sturm, dieses Mal brachte eine Gruppe französischer Sportler die Anklage bis vor die höchste gerichtliche Instanz im internationalen Sport.

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